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Betreuung und Entlastung

 

 

Mit unseren qualifizierten Mitarbeitern sind wir zugelassen, Ihnen die folgenden Leistungen anzubieten:

Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen §45b SGB XI  

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung  stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.  

Diese unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe dient dazu, konkrete Aufwendungen, die Pflegebedürftigen bzw. Angehörigen im Zusammenhang mit gewissen Aktivitäten bzw. Leistungen entstehen, zu decken.   

 

Informieren Sie sich zu unseren allgemeinen und speziellen Hilfsangeboten auf den entsprechenden Unterseiten.

 

 

 

 

Für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins steht Ihnen zur Verfügung:

Herr Frank Schulz

Festnetz: 0371-3350863

Email:

frank-chemnitz@gmx.net